Videoüberwachung öffentlicher Raum

Videoüberwachung öffentlicher Raum – Alles was Sie wissen müssen

Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein umstrittenes Thema. Es gibt Befürworter für diese Art der Überwachung, aber auch Kritiker. Die Befürworter argumentieren, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum eine große Rolle bei der Verbrechensbekämpfung spielt. Durch Kameras lassen sich potenzielle Täter abschrecken, auch helfen sie bei der Aufklärung von Verbrechen. Täter können identifiziert und die kriminelle Vorgehensweise rekonstruiert werden. Sie werden als Werkzeug für die Sicherheit der Bevölkerung dargestellt. Kritiker auf der anderen Seite sehen in dieser Art der Überwachung einen einschneidenden Eingriff in die Privatsphäre der Menschen. Die persönliche Freiheit wäre stark eingeschränkt, wodurch sich das Verhalten zwangsläufig verändert. Auch zweifeln Kritiker an der Wirksamkeit in Bezug auf die Verbrechensbekämpfung. 

Wir wollen hier erörtern, warum Videoüberwachung im öffentlichen Raum sinnvoll ist.

Die Themen über die gesprochen wird:

  • Was versteht man unter öffentlichen Räumen und warum ist die Videoüberwachung in öffentlichen Räumen sinnvoll?
  • Rechtsgrundlagen, sowie zusätzliche Regeln für Unternehmen.
  • Welche Straftaten können verhindert werden und die Vor- und Nachteile einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum.

Was versteht man unter öffentlichen Räumen 

Unter öffentlichen Räumen (oder öffentlichen Bereichen) versteht man alle Orte, die für jedermann zugänglich sind. Ob diese Orte innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes liegen, ist dabei nicht relevant.

Zu den im Freien liegenden öffentlichen Bereichen gehören:

  • Parkplätze
  • Flughäfen
  • Bahnhöfe
  • Sportanlagen

Innerhalb eines Gebäudes liegende öffentliche Bereiche sind zum Beispiel:

  • Schulen
  • Ämter
  • Polizeigebäude
  • Theater
  • Museen

Die oben genannten Beispiele sind alles Bereiche ohne Zugangsvoraussetzung. Aber zu öffentlichen Bereichen können auch Flächen oder Räume gehören, für die eine Zugangsvoraussetzung erforderlich ist, zum Beispiel wenn Eintrittsgelder gezahlt werden müssen, wie etwa im Theater oder Kino, oder wenn der Zugang erst ab einem bestimmten Alter erlaubt ist. Alle diese Bereiche befinden sich in der Regel im Besitz der Stadt oder Gemeinde. 

Aber auch Plätze oder Gebäude in Privatbesitz können ein öffentlicher Raum sein. 

Dazu gehört beispielsweise auch eine Baustelle. Das Grundstück, auf dem sich die Baustelle befindet, kann sich in Privatbesitz befinden, zum Beispiel beim Bau eines Einfamilienhauses. Sie ist aber dennoch öffentlicher Raum, da sie zugänglich für Mitarbeiter des Bauunternehmens oder Subunternehmer ist.

Rechtsgrundlagen: Videoüberwachung öffentlicher Raum, Regeln für Unternehmen

Eine Videoüberwachung in öffentlichen Räumen ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dennoch gibt es kein Gesetz, das die Anbringung von Kameras an öffentlichen Orten verbietet, solange es zu keinem Eingriff in die Privatsphäre kommt. Eine Grundvoraussetzung ist die Kennzeichnungspflicht. Es muss frühzeitig erkennbar sein, dass Videokameras in einem bestimmten Bereich angebracht wurden.

Wie sieht die Rechtslage der Videoüberwachung im öffentlichen Raum für Unternehmer und Arbeitgeber aus? Ist eine Videoüberwachung für Unternehmen zulässig?

Ja, denn  grundsätzlich gilt, solange Gesetze, wie die im Arbeitsrecht verankerten oder die des BDSG, eingehalten werden, ist eine Videoüberwachung zulässig. Aber auch nur dann, wenn sie unbedingt erforderlich ist. Laut §4 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ist die Videoüberwachung im öffentlichen Raum erlaubt, wenn sie der Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke dient.

In der Datenschutzgrundverordnung heißt es in Artikel 6 der BDSG sind Bestimmungen über die Legalität der Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten.

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f besagt, wenn die Verarbeitung von Daten zur Wahrnehmung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, ist sie rechtmäßig. Sofern nicht die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Bedeutet, der Schutz der Privatsphäre der durch Videoaufnahmen betroffener Personen hat Vorrang.

Wird sich an diese Verordnungen gehalten, handelt es sich nicht um eine Verletzung der Privatsphäre.

Bei der Videoüberwachung im Arbeitsbereich müssen die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander abgewogen werden. Die Rechtsgrundlage besagt, wenn die Interessen des Arbeitgebers gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers überwiegen, ist die Videoüberwachung ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig. Daher ist ein gut sichtbarer Hinweis auf diese Art der Überwachung, vor allem auf Parkplätzen, Eingangsbereichen und Fluren, absolut notwendig.

Eine heimliche Videoüberwachung darf grundsätzlich nicht erfolgen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Beispielsweise wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung des Arbeitnehmers besteht. Diese heimliche Überwachung unterliegt einer zeitlichen Begrenzung und darf auch nicht unverhältnismäßig sein.

Kurz gesagt:

  • Unter Wahrnehmung des Hausrechts wird verstanden, dass die Videoüberwachung zum Beispiel der Abwehr unbefugten Betretens dient.
  • Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen zählt beispielsweise die Gefahrenabwehr oder die Einhaltung von Betriebsabläufen. Der Zweck kann also durchaus eine vorbeugende Maßnahme sein. 
  • Jeder Zweck muss objektiv begründet und dokumentiert werden. 
  • Ebenfalls muss es sich um eine hinreichende Konkretisierung des Zwecks handeln, die im Vorfeld festgelegt werden muss, was durch die Datenschutzbehörde geprüft werden kann. Erforderlich hierfür ist eine Analyse über die vergangene Kriminalitätsrate an dem Ort, an dem die Kamera eingesetzt werden soll, sowie eine Kriminalitätsprognose.
  • Der genannte Zweck muss durch die Videoüberwachung zu erreichen sein.
  • Die Videoüberwachung muss transparent sein, Kontaktdaten des Verantwortlichen müssen erkennbar sein.
  • Sind Daten nicht mehr erforderlich, besteht eine Löschungspflicht.
  • Der Verantwortliche muss die Einhaltung der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung nachweisen können.

Wo die Videoüberwachung an Arbeitsplätzen erlaubt ist

Orte, die als Arbeitsplatz genutzt werden, sowie Eingangsbereiche, der Empfang und Parkplätze, dürfen überwacht werden.

Man unterscheidet öffentlich zugängliche Bereiche, wie Ladengeschäfte, Banken und Tankstellen, von nicht-öffentlich zugänglichen Bereichen, wie zum Beispiel Büroräume.

Was verboten ist

Bestimmte Orte sind für Kameras absolut tabu, da es sich dabei um sogenannte höchstpersönliche Orte handelt und dadurch die Intimsphäre des Arbeitnehmers verletzt würde. Dazu gehören Waschräume und Toiletten, Umkleidekabinen, aber auch die Pausenräume der Mitarbeiter.  Diese Orte müssen müssen gesetzlich unter allen Umständen Kamerafrei bleiben. Selbst eine Anbringung einer Kamera an eben diesen Orten wäre mit der schriftlichen Einverständniserklärung aller Mitarbeiter immer noch unzulässig.

Ebenfalls ist die Tonaufzeichnung am Arbeitsplatz verboten, da dies gegen die Vertraulichkeit des Wortes verstößt. Es ist darauf zu achten, dass das Mikrofon an der Kamera deaktiviert ist. Aufnahmen sind strafbar und werden mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft.

Für das Aufhängen von Kamera-Attrappen gelten alle im Vorfeld genannten Regeln. Da auch mit diesen Attrappen eine Abschreckung erzielt wird. Der Arbeitnehmer weiß, wenn er keine weiteren Informationen hat, nicht, dass es sich um eine Attrappe handelt. Der Arbeitgeber greift somit in das Grundrecht des Arbeitnehmers ein, was ebenfalls zu Schadenersatzansprüchen führen kann.

Regeln für die Videoüberwachung an Arbeitsplätzen mit und ohne Betriebsrat

Verfügt ein Unternehmen über einen Betriebsrat, kommt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zum Tragen. Es wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vor Beginn einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum eine Betriebsvereinbarung geschlossen. In ihr wird unter anderem geregelt, welche Kameras verwendet werden, die Dauer der Datenspeicherung und in welchen Räumlichkeiten Kameras angebracht werden. Aber auch, ob die Daten zum Beispiel von einem externen Dienstleister verarbeitet werden oder nicht.

Gibt es keinen Betriebsrat im Unternehmen, darf eine Videoüberwachung nur mit Einwilligungserklärung der Arbeitnehmer erfolgen. Im Gegensatz zum Betriebsrat haben die Arbeitnehmer aber kein Mitbestimmungsrecht.

Straftaten, die durch Videoüberwachung verhindert werden können

In vielen Fällen kann die Videoüberwachung im öffentlichen Raum Straftaten verhindern oder zumindest  stark reduzieren. Denn eine Überwachung per Kamera wirkt präventiv. Aber auch wenn nicht alle Straftaten verhindert werden können, da sich nicht alle Täter  abschrecken lassen, kann sie im Nachhinein effektiv zur Aufklärung beitragen.

  • Taschendiebstähle bei großen Veranstaltungen, auf Märkten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Gewalttaten auf öffentlichen Plätzen wie zum Beispiel auf Bahnhöfen.
  • Unterstützung bei der Verkehrsüberwachung, da beispielsweise liegen gebliebene Fahrzeuge registriert werden und so eine automatische Meldung erfolgen kann.

Dies sind nur einige Beispiele, bei denen die Videoüberwachung im öffentlichen Raum sehr gute Dienste leistet. Es gibt unzählige Anwendungsmöglichkeiten für Videoüberwachungen und deren Nützlichkeit bei der Vorbeugung oder Aufklärung von Straftaten. 

Die Vor- und Nachteile einer öffentlichen Überwachung

Der Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum hat sowohl Vorteile als auch Nachteile. Sie sollten immer differenziert betrachtet werden.

Vorteile

Die primäre Funktion, die der Einsatz von Videokameras erfüllt, ist, dass die Wahrscheinlichkeit von Diebstählen, Vandalismus und anderen Straftaten stark eingeschränkt und oftmals sogar ganz vermieden wird.

Egal ob im öffentlichen Bereich, wie auf belebten Plätzen oder an Bahnhöfen und auf Parkplätzen, oder im privaten Bereich, wie am eigenen Haus als Einbruchschutz, das Anbringen von Videokameras erhöht das Sicherheitsgefühl der Menschen.

Dadurch, dass Videokameras alles aufzeichnen, sind sie ein hervorragendes Mittel zur Aufklärung von Straftaten. Auch die Gesichtserkennungssoftware hat sich immer weiter verbessert. Mit der Nutzung von Videokameras und der Gesichtserkennungssoftware können Kriminelle schnell identifiziert werden.

Es gibt einige Beispiele, die beweisen, dass Überwachungskameras entscheidend zur Verbrechensaufklärung beigetragen haben. Um eins zu nennen: Die Londoner U-Bahn-Anschläge im Jahre 2005. Viele Menschen wurden dabei verletzt oder haben ihr Leben verloren. Anhand der Videoaufnahmen konnten die Täter glücklicherweise jedoch identifiziert und festgenommen werden.  Selbst Augenzeugen können meist nur eine schlechte Personenbeschreibung liefern, was aufgrund einer Gefahrensituation ganz natürlich ist.

Ein weiterer Vorteil ist, dass das aufgenommene Videomaterial vor Gericht als Beweismaterial verwendet werden kann.  Die Kriminalitätsrate wird reduziert, da aus Angst vor einer Strafverfolgung die Bereitschaft sinkt, eine Straftat zu begehen.

Auch dienen Kameras zur Verkehrsüberwachung, was zum Beispiel den großen Vorteil hat, auf der Autobahn einen Stau umfahren zu können oder im Stadtverkehr eine andere Straße zu wählen.

Die Vorteile kurz zusammengefasst: 

Kameras wirken abschreckend. Straftaten, wie Diebstahl, werden somit verhindert, da Straftäter abgeschreckt werden.

Bestimmte Gefahrensituationen werden im Vorfeld analysiert und Maßnahmen eingeleitet.

  • Aufklärung von Verbrechen

Hochauflösende Kameras lassen bei Aufnahme auch Gesichter erkennen, was bei der Aufklärung von Straftaten nützlich ist. Straftäter können somit identifiziert werden. Auch dienen die Aufnahmen vor Gericht als Beweis.

  • Sicherheit

Durch sichtbare Kameras oder den Hinweis auf diese, kann bei der Bevölkerung ein Sicherheitsgefühl ausgelöst werden, da sie sich weniger bedroht fühlen. Vor allem an Orten, an denen eine hohe Kriminalitätsrate herrscht

  • Verkehrsüberwachung

Der Verkehrsfluss wird überwacht, wodurch Unfälle vermieden werden können. Auch können Verkehrsdelikte dokumentiert werden.

  • Schutz vor Vandalismus

Privates oder öffentliches Eigentum wird vor Beschädigung durch Vandalismus geschützt, weil potenzielle Täter wissen das sie gefilmt werden

Nachteile

Wie in allen anderen Bereichen des Lebens, gibt es aber auch Nachteile bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum.

Eine öffentliche Überwachung kann von Bürgern als Eingriff in ihre Privatsphäre gesehen werden. Sie können sich eingeschränkt fühlen, zum Beispiel in ihrer Bewegungsfreiheit.

Auch besteht die Möglichkeit, dass durch Hackerangriffe oder staatliche Überwachung, personenbezogene Daten und Bilder unrechtmäßig verwendet werden oder auch länger als notwendig gespeichert werden. 

Zudem ist die Wirksamkeit in der Verbrechensbekämpfung nicht eindeutig bewiesen.

Ob eine Videoüberwachung hilfreich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt durchaus Situationen und Orte, wie das oben genannte Beispiel aus London zeigt, bei denen eine Videoüberwachung zur Aufklärung beiträgt.

Ein weiterer großer Nachteil sind natürlich die hohen Kosten für Installation, Wartung, Schulung des Personal und eventuell späterer Aufrüstung. Wobei diese Kosten grundsätzlich nicht gegen den Verlust aufzuwiegen sind, der Ihnen bei Diebstählen entsteht.

Fazit: Videoüberwachung öffentlicher Raum

Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum macht insgesamt Sinn, wenn sie verantwortungsbewusst eingesetzt wird und Datenschutzbestimmungen beachtet werden. Sie ist ein nützliches Mittel, um die Sicherheit in der Öffentlichkeit zu verbessern und Straftaten zu verhindern oder aufzuklären. Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum hat sowohl Vorteile als auch Nachteile, wobei die Vorteile deutlich überwiegen. Trotz der einzuhaltenden Regeln ist es durchaus sinnvoll, seine persönliche Sicherheit oder die Sicherheit im beruflichen Umfeld zu erhöhen und Videokameras installieren zu lassen.

Wir, als Experten für stationäre und mobile Videoüberwachung, sind mit allen erforderlichen Maßnahmen vertraut und in der Lage, Sie in allen Bereichen umfassend zu beraten.

Sie sind an einer Überwachung Ihres gefährdeten Bereiches interessiert? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.

Verwandte Artikel

  1. Datenschutz & Videoüberwachung
  2. Persönlichkeitsrechte bei Videoüberwachung
  3. Ist Videoüberwachung beweiskräftig? So werden Aufnahmen als Beweismittel nutzbar

Passende Produkte

Infomaterial

videouberwachung-offentlicher-raum

Noah Götten

Leiter IT & Produktmanager Sicherheitstechnik

Noah ist Produktexperte für feste Videosysteme, mobile Sicherheitslösungen und IT-spezifische Sicherheitsanalysen.

Mit umfassendem Wissen über Produkte, deren Funktionen und optimale Einsatzgebiete ist er bestens vertraut.

Kontaktieren Sie uns
Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden

Mo-Do: 8:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 14:30 Uhr

Datenschutz akzeptieren(erforderlich)
×