Wie lange dürfen Überwachungsvideos gespeichert werden?

Wie lange dürfen Überwachungsvideos gespeichert werden?

Im Bereich des Datenschutzes ist die Speicherung von Überwachungsvideos von zentraler Bedeutung, insbesondere im Kontext der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und des EU-Datenschutzgesetzes. Es gibt strenge Regeln für die Verarbeitung und Löschung solcher Videos, da sie personenbezogene Daten erfassen und speichern. Gemäß der DSGVO ist es gestattet, personenbezogene Daten – einschließlich Videoaufnahmen – nur so lange zu speichern, wie es für den vorgesehenen Zweck erforderlich ist.  

Dabei kommt es oft zu Unsicherheiten bezüglich der erlaubten Speicherdauer und der erforderlichen Schutzmaßnahmen. Bei längerer Lagerung bestehen Risiken: Die Privatsphäre kann durch unautorisierten Zugriff, den Verlust von Daten und den Missbrauch persönlicher Informationen gefährdet werden. Um die Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten, ist es daher von Bedeutung, eindeutige Speicherfristen, strenge Sicherheitsstandards und Löschmechanismen einzuführen.

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Rechtliche Richtlinien für die Aufbewahrung von Überwachungsmaterial

Die DSGVO besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf rechtmäßige Weise zu erfolgen hat. Rechtmäßig ist sie dann, wenn sich an die Rechtsgrundlagen in 

Art. 6 Abs. 1 DSGVO gehalten wird. Besondere Bedeutung wird der Transparenz beigemessen. Das bedeutet, dass eine Informationspflicht besteht, dass betroffene Personen darüber umfassend informiert werden müssen. Diese Informationen beinhalten, welchen Zweck die Überwachung hat, in welchem Umfang die Daten verarbeitet werden, an wen sie übermittelt werden und welche Risiken mit der Verarbeitung verbunden sind.

Das Prinzip der Datenminimierung in diesem Zusammenhang besagt, dass die Datenverarbeitung auf das notwendige Maß beschränkt und dem Zweck angemessen sein muss. Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 DSGVO festgelegt. 

In der DSGVO stehen keine konkreten Angaben zur Speicherdauer oder Löschfristen für Daten einer Videoüberwachung. Sobald die angegebene Zweckbindung wegfällt, dürfen die Daten nicht weiterverarbeitet werden. So ist es auch im deutschen Datenschutzrecht in 

§ 4 Abs. 5 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) festgelegt. Da das Gesetz keine verbindlichen Fristen zur Löschung von Daten nennt, sollte man sich an die datenschutzrechtlichen Grundsätze zur Datenminimierung halten. Diese besagen, dass die Daten einer Videoüberwachung nach 48 Stunden gelöscht werden müssen. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn ein erhöhter Schutzbedarf besteht, oder zur Verfolgung einer Straftat.

Faktoren, die die Aufbewahrungsfristen bestimmen

Der Zweck der Überwachung hat erheblichen Einfluss auf die Aufbewahrungsdauer von Filmmaterial. Laut DSGVO ist es nur gestattet, Filmmaterial zu speichern, solange es für die ursprünglichen Überwachungszwecke notwendig ist, sollte also nach 48 Stunden gelöscht werden. Wird allerdings ein Vorfall aufgezeichnet, wie zum Beispiel ein Diebstahl, kann eine längere Aufbewahrungsfrist erforderlich sein. Wird das Filmmaterial als Beweismittel benötigt, kann sie unter Umständen Wochen oder sogar Monate dauern.

Bereiche, wie zum Beispiel Parkplätze, Lagerhäuser oder Sicherheitszonen, können, um die Sicherheit zu gewährleisten und Vorfälle zu verhindern oder aufzuklären, längere Aufbewahrungsfristen rechtfertigen, da es sich um Bereiche mit erhöhtem Risiko handelt. Doch auch sie müssen bestimmte Anforderungen in Bezug auf Datenschutz und Verhältnismäßigkeit erfüllen. Eine Risikobewertung, die belegt, dass in diesen Gebieten überdurchschnittlich häufig sicherheitsrelevante Vorfälle wie Diebstahl, Vandalismus oder Einbruch auftreten, kann eine längere Lagerung rechtfertigen. Diese Einschätzung kann verwendet werden, um eine rechtliche Absicherung längerer Speicherzeiten zu gewährleisten. Allerdings sind längere Fristen als 7 – 14 Tage schwer zu rechtfertigen. Interne oder externe Überprüfungen sollten regelmäßig stattfinden, um sicherzustellen, dass diese längeren Aufbewahrungsfristen noch notwendig sind. Ebenso belegen diese Prüfungen, dass das Unternehmen die Speicherung kontinuierlich prüft und nur aufrechterhält, solange ein erhöhtes Risiko besteht.

Bestimmte Branchen, wie beispielsweise Finanzinstitute, öffentliche Räume oder im Gesundheitswesen, haben oft streng geregelte Speicherfristen für Überwachungsmaterial. 

Branchenspezifische gesetzliche und regulatorische Vorschriften sowie die DSGVO und nationale Datenschutzgesetze legen die Speicherfristen für Überwachungsdaten fest. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, müssen Firmen immer dafür sorgen, dass sie das Prinzip der Datenminimierung befolgen, regelmäßig Datenüberprüfungen durchführen und Löschprozesse einführen.

Best Practices für die DSGVO-konforme Videospeicherung

Eine klare Richtlinie für die Aufbewahrung von Überwachungsmaterial und die Implementierung eines automatisierten Löschvorgangs sind wichtige Maßnahmen, um dem Datenschutz gemäß DSGVO gerecht zu werden. Da es keine eindeutige gesetzliche Regelung für die Aufbewahrungsfrist gibt, gilt als Richtlinie das Löschen nach 48 Stunden, in Bereichen mit erhöhtem Risiko und belegbarer Begründung maximal 7 bis 14 Tage. Überwachungsdaten, die nicht dem Zweck der Überwachung dienen, sind sofort zu löschen.

Automatisierte Löschprozesse stellen sicher, dass nach einer zuvor eingestellten Frist die Daten automatisch gelöscht werden, ohne manuellen Eingriff. Das reduziert Fehler, da die fristgerechte Löschung garantiert ist. 

Über diese Funktion verfügen die meisten Videomanagementsysteme. Automatisierte Prozesse reduzieren nicht nur Fehler, sondern auch manuelles Eingreifen.

So auch im Video Operation Center (VOC) von SECONTEC. 

Ganzheitliche Sicherheitslösungen mit 24/7 Livemonitoring, die individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Unser Angebot

Egal in welcher Branche, DSGVO-konforme Videoüberwachung ist für jeden Unternehmer von existenzieller Wichtigkeit. Dafür benötigen Sie einen vertrauensvollen Anbieter an Ihrer Seite. Mit SECONTEC haben Sie genau diesen gefunden. Unsere, auf die verschiedenen Branchen zugeschnittenen und an Ihre Bedürfnisse angepassten Videoüberwachungssysteme, erfüllen alle erforderlichen Gesetze und Richtlinien.

SECONTEC bietet Ihnen jegliche Art von Sicherheitslösungen, ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Stationäre und Mobile Videoüberwachung, geeignet für alle Gegebenheiten, kleine und große Außen- und Innenflächen und ausgestattet mit intelligenter Sicherheitstechnologie, die eine sichere Erfassung und Speicherung von Überwachungsmaterial garantiert.

Zusätzliche Sicherheit, und das Tag und Nacht, schafft unser Video Operation Center. Unser Security-Team übernimmt das komplette Alarmmonitoring. Dieses Team kann sich aufgrund unserer KI-basierten Videoanalysetools auf die kritischen Fälle konzentrieren und sofort reagieren.

Mittels künstlicher Intelligenz (KI) lassen sich menschliche Handlungen erfassen, Personen können, beispielsweise als Einlasskontrolle, gezählt werden und auch in der Arbeitssicherheit ist KI von unschätzbarem Wert. Dies alles ermöglicht die KI-Verhaltensanalyse. KI-Systeme sorgen ebenfalls für reibungslose Abläufe. Wie Clearway Labs von Secontec. Diese Plattform erkennt selbstständig, wenn zum Beispiel ein Serviceeinsatz notwendig ist und erstellt dann automatisch einen Arbeitsauftrag für die Techniker. Auch in der Datenspeicherung ist KI nicht mehr wegzudenken, wenn es darum geht, dass diese Speicherung DSGVO-konform ist, denn diese Systeme verpixeln Gesichter oder auch Autokennzeichen. Dadurch wird die Privatsphäre betroffener Personen gesichert. 

SECONTEC ist in verschiedenen Branchen tätig und bietet in jedem Bereich kundenspezifische Sicherheitslösungen an. Schützen Sie Ihre Werte mit einem professionellem, vertrauensvollen Partner an Ihrer Seite:

Schlussfolgerung

Eine Videoüberwachung, die der DSGVO entspricht, ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig Datenschutzgesetze zu beachten. Die DSGVO schreibt vor, dass die Kontrolle transparent, zweckbezogen und angemessen ist. Das heißt, dass die Überwachung nur in Bereichen stattfindet, in denen sie berechtigt ist, und dass die Aufnahmen nur für die erforderliche Zeit gespeichert werden.

Unternehmen verringern das Risiko eines Datenschutzverstoßes und verbessern die Datensicherheit, indem sie klare Aufbewahrungsrichtlinien erstellen und automatisierte Löschprozesse einführen. Sie halten sich gleichzeitig an das Recht und vermeiden mögliche Strafen. Daher sorgt die Videoüberwachung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung für ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Privatsphäre von Kunden und Mitarbeitern und Sicherheitsinteressen. Eine Einhaltung dieser Richtlinien kann das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken und die Compliance-Standards verbessern. Dies kann sich auch positiv auf das Unternehmensimage auswirken.

Mit erfahrenen Dienstleistern wie SECONTEC werden diese Anforderungen nicht nur erfüllt, sondern auch durch individuell abgestimmte Überwachungslösungen ergänzt.

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Noah Götten

Leiter IT & Produktmanager Sicherheitstechnik

Noah ist Produktexperte für feste Videosysteme, mobile Sicherheitslösungen und IT-spezifische Sicherheitsanalysen.

Mit umfassendem Wissen über Produkte, deren Funktionen und optimale Einsatzgebiete ist er bestens vertraut.

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